Kosten
Anwaltsgebühren
Wir rechnen auf der Grundlage des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab und treffen im Einzelfall Vergütungsvereinbarungen.
Die Kosten einer Erstberatung - das ist eine mündliche Beratung, bei der wir Sie über die Rechtslage informieren, ohne dass weitere Schritte unternommen werden - berechnen wir auf Basis einer individuellen Vergütungsvereinbarung nach Zeitaufwand.
Das anwaltliche Gebührensystem ist für Laien oft schwer verständlich. Wir sind darum bemüht, Ihnen die Kostensituation möglichst transparent zu machen und sind offen für Ihre Fragen .
Beratungshilfe
Wenn Ihre Einkünfte so gering sind, dass Sie Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II haben oder hätten, gibt es die Möglichkeit, die Beratung oder außergerichtliche Tätigkeit über die Beratungshilfe abzurechnen. In diesem Fall bitten wir Sie darum, bevor Sie uns aufsuchen, sich bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für die Beratungshilfe ausstellen lassen. Erkundigen Sie sich vorher telephonisch bei dem Amtsgericht nach der zuständigen Stelle und den Öffnungszeiten (z.B. Amtsgericht Karlsruhe Telefon 0721/926-0 ). Sie müssen dann noch für die jeweils in Anspruch genommene Tätigkeit einen Eigenanteil von nur noch EUR 10,00 zahlen. Bringen Sie diesen Betrag bitte zur Beratung mit.
Prozesskostenhilfe
Bei geringem Einkommen und Vermögen sowie bei hinreichender Erfolgsaussicht Ihres Rechtsbegehrens können Sie die Finanzierung der Gerichts- und Ihrer Rechtsanwaltskosten durch die Staatskasse (Prozesskostenhilfe) beantragen. Bei etwas besseren Einkünften gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe durch Bewilligung von Ratenzahlungen.
Wir halten es für unsere Pflicht, Sie ohne Rücksicht auf Ihre Einkommensverhältnisse bestmöglich zu vertreten. Allerdings müssen wir auch wirtschaftlich kalkulieren. Bei niedrigen Streitwerten oder bei aufwendigen Angelegenheiten kann es sein, dass unser Aufwand in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu unserer Arbeit steht. Es kann daher sein, dass wir manchmal aus diesem Grunde die Übernahme von Mandaten ablehnen müssen. Wenn wir uns trotz dieser Bedenken Ihres Falles annehmen, bitten wir Sie, möglichst effektiv mitzuarbeiten und uns die notwendigen Informationen gut aufbereitet zu erteilen.
|